Aufgaben und Organisation PBK Boden
Paritätisch bedeutet, dass sie aus gleich vielen Vertreter*innen von Arbeitgeber- wie von Arbeitnehmerseite besteht und diese die gleiche Anzahl Stimmen haben.
Die PBK hat insbesondere die folgenden Aufgaben
- Durchführung (Überwachung, Kontrolle, Vollzug und Durchsetzung) des Gesamtarbeitsvertrags für die Schweizerische Bodenbelagsbranche (GAV Boden), so insbesondere
- Überwachung der Einhaltung dieses Gesamtarbeitsvertrags,
- Erlass aller für den Vollzug notwendigen Massnahmen,
- Durchführung und Durchsetzung von Kontrollen i.S.v. 7 GAV,
- Geltendmachung, Einforderung, Verwaltung und Verwendung von Kontrollkosten (7 Abs. 4 GAV), Vollzugskostenbeiträgen (Art. 8 GAV) und Konventionalstrafen (Art. 9 GAV);
- Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen bezüglich der Bestimmungen dieses Gesamtarbeitsvertrags im Bereich des Bundesgesetzes über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz, EntsG);
- Kontrolltätigkeiten im Bereich des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA), soweit sie der Paritätischen Berufskommission übertragen wurden;
- Durchsetzung der ihr obliegenden Aufgaben auf dem Rechtsweg (namentlich Klagen und Betreibungen) in eigenem Namen.
2. Auslegung dieses Gesamtarbeitsvertrags;
3. Schlichtung von Kollektivstreitigkeiten über die Auslegung und Anwendung dieses Gesamtarbeitsvertrags.
Die Paritätische Berufskommission ist zur Gleichbehandlung aller diesem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Personen und Betriebe verpflichtet.