Fragen & Antworten
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gesamtarbeitsvertrag Boden.
Fragen und Antworten
Der Lohn wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbart. Dabei dürfen folgende Lohnuntergrenzen nicht unterschritten werden.
Was bringt mir ein GAV?
Ein GAV bringt faire Arbeitsbedingungen für alle Akteure einer Branche, und zwar für Arbeitgebende wie für Arbeitnehmende.
Wer ist zuständig für den GAV?
Trägerverbände sind BodenSchweiz (Arbeitgeber) und Angestellte Schweiz (Arbeitnehmer). Zusammen unterhalten sie eine paritätische Kommission. Diese stellt Administration, Vollzug und Durchsetzung des GAV sicher.
Warum muss ich Beiträge bezahlen?
Die sogenannten Vollzugskostenbeiträge sind dafür vorgesehen, um die Administration und den Vollzug des GAV sicherzustellen (zum Beispiel Kontrollen). Diese Beiträge sind zweckgebunden.
Unterstehen auch Firmen ohne Mitarbeitende dem GAV Boden?
Nein, alle Unternehmen, welche keine Mitarbeitenden beschäftigen, sind nicht dem GAV Boden unterstellt.
Sind auch ausländische Betriebe dem GAV unterstellt?
Ja, das sind sie. Sie müssen sich zwingend beim kantonalen Amt für Wirtschaft und bei der zuständigen paritätischen Kommission anmelden und ebenso Beiträge bezahlen.
Können auch Betriebe, die Sitz in Kantonen ausserhalb des Geltungsbereichs des GAV Boden haben, verpflichtet werden, den GAV Boden einzuhalten (also Betriebe mit Sitz in Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis, Tessin oder dem Berner Jura)?
Ja, wenn sie Arbeiten im Geltungsbereich ausführen. Dies ergibt sich aus Art. 2 Abs. 4 des Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung.
Ich will aber keinen GAV, was kann ich tun?
Alle Betriebe, die Bodenbelagsarbeiten ausführen und Arbeitnehmende beschäftigen (zum Beispiel Bodenleger*innen, Bodenbelagsberater*innen, Chefbodenleger*innen, Detailhandelsfachleute und Innendekorateur*innen) beschäftigen, sind dem GAV Boden unterstellt. Anders würde das System nicht funktionieren, denn es geht ja darum, unfairen Wettbewerb zu verhindern.
Ist eine Verbandsmitgliedschaft zwingend?
Nein, in der Schweiz gibt es keinen Verbandszwang. Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmende. Die Verbände können jedoch Dienstleistungen anbieten, welche für Mitglieder vergünstigt sind. Die paritätische Kommission behandelt alle gleich, egal ob Mitglied oder nicht.
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