Die Bodenbelagsbranche gehört zum klassischen Ausbaugewerbe und war in diesem Sektor bisher die einzige Branche ohne Gesamtarbeitsvertrag (mit Ausnahmen in einzelnen Kantonen).

Der Vertrag wurde gemeinsam von BodenSchweiz (Arbeitgeberverband) und Angestellte Schweiz (Arbeitnehmerverband) erarbeitet. Diese Zusammenarbeit stellt einen wichtigen Schritt für eine konstruktive Sozialpartnerschaft in der Branche dar. Er beruht auf einem ausgewogenen Kompromiss zwischen wesentlichen Errungenschaften für die Arbeitnehmenden und der Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Der GAV schützt Unternehmen und Mitarbeitende von unfairem Wettbewerb, indem er insbesondere Lohndumping ein Ende setzt. Er fördert zudem einen professionellen Umgang mit Arbeitssicherheit.

«Mit diesem GAV schaffen wir faire Rahmenbedingungen für alle – das schützt seriöse Betriebe vor unlauterem Wettbewerb und stärkt die Zukunft unserer Branche», kommentiert René Bossert, Präsident BodenSchweiz.

«Der Entscheid ist ein starkes Signal: Bodenleger*innen erhalten endlich klare Lohn- und Gesundheitsschutzstandards. Das macht den Beruf attraktiver – und schafft Sicherheit für die Mitarbeitenden», fasst Alexander Bélaz, Präsident Angestellte Schweiz, zusammen.

 

GAV Boden - GAV Boden - Paritätische Berufskommission Gesamtarbeitsvertrag Bodenbelagsbranche Deutschschweiz

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