GAV Boden
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. August 2025 den GAV Boden allgemeinverbindlich erklärt, dies mit Wirkung ab dem 1. September 2025 (bis Ende 2028). Damit gelten für die gesamte Deutschschweizer Bodenbelagsbranche erstmals verbindliche Mindeststandards, welche jedes Bodenbelagsfachgeschäft einzuhalten hat.
Die Bodenbelagsbranche gehört zum klassischen Ausbaugewerbe und war in diesem Sektor bisher die einzige Branche ohne Gesamtarbeitsvertrag (mit Ausnahmen in einzelnen Kantonen).
Der Vertrag wurde gemeinsam von BodenSchweiz (Arbeitgeberverband) und Angestellte Schweiz (Arbeitnehmerverband) erarbeitet. Diese Zusammenarbeit stellt einen wichtigen Schritt für eine konstruktive Sozialpartnerschaft in der Branche dar. Er beruht auf einem ausgewogenen Kompromiss zwischen wesentlichen Errungenschaften für die Arbeitnehmenden und der Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Der GAV schützt Unternehmen und Mitarbeitende von unfairem Wettbewerb, indem er insbesondere Lohndumping ein Ende setzt. Er fördert zudem einen professionellen Umgang mit Arbeitssicherheit.
«Mit diesem GAV schaffen wir faire Rahmenbedingungen für alle – das schützt seriöse Betriebe vor unlauterem Wettbewerb und stärkt die Zukunft unserer Branche», kommentiert René Bossert, Präsident BodenSchweiz.
«Der Entscheid ist ein starkes Signal: Bodenleger*innen erhalten endlich klare Lohn- und Gesundheitsschutzstandards. Das macht den Beruf attraktiver – und schafft Sicherheit für die Mitarbeitenden», fasst Alexander Bélaz, Präsident Angestellte Schweiz, zusammen.
Kennen Sie den Verband BodenSchweiz?
Entdecken Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft beim Verband der Bodenbelagsbranche.
MEHR INFOS